Pfändungsrechner
Unser Pfändungsrechner ermöglicht Ihnen die Berechnung Ihres pfändbaren Einkommens unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Pfändungstabelle.
Hinweise
- Die Höhe des pfändbaren Einkommens hängt von der Anzahl Ihrer unterhaltspflichtigen Personen ab. Gesetzliche Unterhaltspflicht kann bestehen gegenüber Kindern, Eltern, Großeltern, Enkeln, Ehegatten (auch getrennt lebend oder geschieden). Unterhaltspflicht besteht auch gegenüber eingetragenen Lebenspartnern oder einem nicht verheirateten Elternteil, das ein Kind bis zum dritten Lebensjahr betreut.
- Zum Nettoeinkommen gehören u.a. Gehalt, Altersrente, Pensionen und Arbeitslosengeld.
- Über den Pfändungsfreibetrag können Sie frei verfügen.
Das Ergebnis aus dem Pfändungsrechner können Sie mit der Pfändungstabelle vergleichen.